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Reform der Altersvorsorge

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ihr Ziel ist es, die bisherige Riester-Rente durch ein moderneres und flexibleres Fördersystem zu ersetzen. Die neuen Regelungen sollen ab 2027 gelten.

Was sich für Riester-Sparerinnen und -Sparer ändert

Im Mittelpunkt der Reform steht die Einführung neuer Vorsorgeprodukte, die besser auf die individuellen Bedürfnisse der Sparerinnen und Sparer zugeschnitten sind. Neben klassischen und eher sicherheitsorientierten Angeboten sollen künftig auch renditeorientierte Varianten – zum Beispiel mit Kapitalmarktbezug – staatliche Förderung erhalten. Gleichzeitig wird das Fördersystem vereinfacht. Statt der bisherigen Zulagenstruktur sind künftig direkte staatliche Zuschüsse geplant. Diese sollen transparenter und leichter nachvollziehbar sein.

Für laufende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sparerinnen und Sparer können also ihre Verträge unverändert fortführen, sie beitragsfrei stellen oder – sofern gesetzlich vorgesehen – in ein neues Produkt wechseln. Ein verpflichtender Umstieg ist nicht vorgesehen. Neue Riester-Verträge sollen im Zuge der Reform mittelfristig nicht mehr angeboten werden.

Zeit für eine Bestandsaufnahme

Für viele Sparerinnen und Sparer ist die Zeit bis zum Start der Reform eine wichtige Übergangsphase. Es kann sich lohnen, bestehende Verträge zu überprüfen und die persönlichen Handlungsmöglichkeiten frühzeitig zu besprechen. Die Reform bietet Chancen auf mehr Flexibilität und potenziell höhere Renditen, erfordert aber gleichzeitig, die eigenen Vorsorgepläne anzupassen.

Die Beraterinnen und Berater Ihrer Raiffeisenbank Schrozberg-Rot am See eG unterstützen Sie gern dabei, eine passende Altersvorsorgestrategie für Ihre individuelle Situation zu finden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.