Am Dienstag, 14. Mai 2024 konnte unser Vorstand Winfried Stahl unsere Kundinnen und Kunden zu einem weiteren erfolgreichen Veranstaltungsformat zum Thema "Private Vorsorge" mit Notar Sebastian Kolb aus Crailsheim begrüßen.
Notar Sebastian Kolb gelang es, sein ernstes Vortragsthema verständlich und durchaus auch unterhaltsam zu vermitteln und vielleicht einige Vorbehalte und Ängste abzubauen. Klar ist: Kaum jemand beschäftigt sich gern mit der Möglichkeit, durch Unfall, Krankheit oder Demenz handlungsunfähig zu werden und seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln zu können.
Wenn man aber – wie viele Menschen – für diese Situation keine Vorsorge trifft, muss im Fall des Falles ein amtlicher Betreuer eingesetzt werden. Das kann ein naher Angehöriger sein, doch einen Automatismus, dass Ehepartner oder erwachsene Kinder „sich kümmern“, gibt es nicht, machte der Notar klar. Ohne gerichtliche Bestellung oder eben eine Vollmacht hat niemand das Recht, für einen handlungsunfähigen Menschen Geldgeschäfte zu erledigen, Post zu öffnen oder Entscheidungen hinsichtlich medizinischer Behandlung zu treffen.
Wichtig war dem Referenten auch, mit Vorbehalten und Vorurteilen aufzuräumen. Handlungsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig, dass man auch geschäftsunfähig wird. Und der immer noch viel zitierte Begriff der Entmündigung wurde bereits vor über 30 Jahren aus dem Gesetz gestrichen.
Wer eine amtliche Betreuung vermeiden möchte, kann dies mit Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht tun. Doch wem gibt man sie? Hier ist die Entscheidung mehr eine Bauch- als eine Kopfsache. Das einzige Kriterium, das dabei eine Rolle spielen sollte, ist Vertrauen, so Notar Kolb. „Die Vollmacht sollte eine Person bekommen, der man (grenzenlos) vertraut.“
Formelle Vorschriften, wie eine General- und Vorsorgevollmacht auszusehen hat, gibt es nicht. Praxistauglich ist sie allerdings nur, wenn sie schriftlich vorliegt. Empfehlenswert ist überdies eine notarielle Beurkundung. Die Vollmacht gilt ab dem Moment der Ausstellung und ist grenzenlos, erklärte der Notar. Sie kann aber widerrufen werden, sollte das Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten eines Tages zerrüttet sein.
Im Anschluss wurden die Kernthemen aus dem Erbrecht angesprochen: gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil usw. - ehe unsere Kunden mit zahlreichen Fragen mit Notar Kolb ins Gespräch kamen.
In seinen Abschlussworten betonte unser Vorstand Winfried Stahl ebenfalls die Notwendigkeit, sich mit diesen Themen aus Bankensicht zu befassen, sowie daran zu denken, Vorkehrungen bezüglich seines "digitalen Nachlasses" zu treffen.
Im nachfolgenden Empfang ernteten unser Vorstand und unsere Beraterinnen und Berater zu dieser Veranstaltung viel Lob von den Gästen. Zum Austausch war beim anschließenden Stehempfang reichlich Gelegenheit. Die Planungen für die nächsten Veranstaltungen laufen bereits.