- Sparen so viel und wann Sie wollen
- Auszahlungen bis zu 2.000 Euro monatlich ohne Kündigung1 möglich
- Zinssatz, der mit gespartem Guthaben steigt
Flexibel sparen mit FlexSparen
Sparen, wie es Ihnen passt und immer mehr Zinsen kassieren
Sie möchten sparen und dabei unabhängig und flexibel bleiben? Mit FlexSparen bleibt es in Ihrer Hand: Wann und wie viel Sie zurücklegen, entscheiden Sie. Wir bieten Ihnen eine Verzinsung, die mit der angesparten Summe steigt.
FlexSparen im Überblick
Vorteile beim flexiblen Sparen auf einen Blick
Ob Sie regelmäßig eine bestimmte Summe sparen oder unregelmäßig einzahlen – mit FlexSparen stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen. Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Zeitpunkt und Höhe der Einzahlungen beliebig
- Auszahlungen bis zu 2.000 Euro monatlich ohne Kündigung1
- Staffelzinssatz, steigt mit gespartem Guthaben
- Verwendung als Mietkautionskonto möglich
- Geld sicher ansparen, keine Kursrisiken
Konditionen
Ihr VR-FlexSparen im Detail
Währung | EUR |
Anlagedauer Min. | 3 Monate |
Ratenrhythmus | monatlich zweimonatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich |
Mindestsaldo | 5,00 EUR |
Teilverfügungsmöglichkeit | ja |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Konditionen
Zinsbindungsart | variabel |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Betrag ab | Zinssatz |
---|---|
0,00 EUR | 0,01 % p. a. |
3.000,00 EUR | 0,20 % p. a. |
13.000,00 EUR | 0,25 % p. a. |
25.000,00 EUR | 0,30 % p. a. |
Häufige Fragen zum flexiblen Sparen
Bis zu einer maximalen Summe von 2.000 Euro können Sie beliebig oft pro Monat auf Ihr gespartes Guthaben zugreifen.
Bei einer Staffelverzinsung steigt der Zinssatz in Stufen mit der Summe des Ersparten. Je mehr Sie ansparen, desto mehr Zinsen werden Ihrem FlexSparen gutgeschrieben.
Ohne FlexSparen zu kündigen, können Sie auf maximal 2.000 Euro pro Kalendermonat zugreifen1. Möchten Sie über Ihr gesamtes erspartes Guthaben verfügen, müssen Sie FlexSparen kündigen. Dabei gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Schrozberg-Rot am See eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Schrozberg-Rot am See eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Raiffeisenbank Schrozberg-Rot am See eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.
- Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Sparverkehr.